AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) der photoresque GmbH
Allgemeines
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der photoresque GmbH (im folgenden photoresque genannt) übernommenen Aufträge, erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen, sowie für die Vergabe von Nutzungsrechten. Diese erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB) freibleibend. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung. Photographien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher techni-schen Form sie vorliegen.
Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen bzw. Download von Daten vom Bildserver via Internet.
Es gelten ausschließlich die AGB von photoresque. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn photoresque ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Anerkennung durch photoresque. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.Ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
Eine Ablehnung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen erlangt nur durch vollständige Rücksendung des bereits gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Kunden Gültigkeit.
Wird durch einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen photoresque und dem Dritten angebahnt, ist der Vertreter verpflichtet, photoresque die Identität des Dritten vor Vertragsschluss bekanntzugeben.
Leistungs- und Pflichtenkatalog
photoresque stellt dem Kunden gegen Entgelt Bilder bzw. Bildmaterial in körperlicher Form (insbesondere Fotoabzüge, Diapositive, Negative, Abdrucke, Grafiken etc.) und in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Entgelt bzw. Nutzungshonorar jeweils ein Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Auswahl des Bildmaterials
Zur Entscheidung über den Erwerb stellt photoresque dem Kunden nach dessen Vorgabe das im jeweiligen Lieferschein einzeln aufgeführte Bildmaterial (Auswahlsendung) zur Sichtung und Auswahl vorübergehend und – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung für die vereinbarte Überlassungsdauer gegen Zahlung der anfallenden Bearbeitungs- und Versandkosten zur Verfügung. photoresque versendet die Auswahlsendung ordnungsgemäß verpackt an den Kunden oder der Kunde holt die Ware in unserem Atelier ab. Der Kunde erwirbt weder durch die Zusendung noch durch die Abholung oder Zahlung der Bearbeitungs- und Versandkosten ein Eigentumsrecht und/oder ein Nutzungsrecht an dem Bildmaterial.
photoresque bietet dem Kunden auch die Möglichkeit, in der Bilddatenbank über das Internet („www.photoresque.de“) die Bildauswahl zu treffen. Der Zugang zu der Bilddatenbank wird dem Kunden nach Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung via eMail gewährt. Der Kunde erwirbt durch den Download nicht das Recht zur Verbreitung und/oder Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder zur sonstigen Nutzung an dem in der Datenbank befindlichen Bildmaterial.
Rückgabe/Löschung des Bildmaterials
Reklamationen, die den Inhalt der Auswahlsendung betreffen sind photoresque innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang des Bildmaterials bei dem Kunden schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verborgener Mängel des Bildmaterials sind photoresque innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitzuteilen. Werden diese Fristen versäumt, gilt die Auswahlsendung als ordnungsgemäß und wie im Lieferschein der Rechnung verzeichnet von dem Kunden genehmigt. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine
Haftung seitens photoresque für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen. Bildmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte oder erworben hat, ist innerhalb von 5 Werktagen vollständig, unbeschädigt (d. h. frei von nicht zu entfernenden Fingerabdrücken und Kratzern, Chemikalienresten, Knicken, Rissen, Beschriftungen etc.) und ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an photoresque zurückzusenden.
Heruntergeladenes digitales Bildmaterial aus der Datenbank von photoresque ist unverzüglich nach der abschlägigen Entscheidung bzgl. Auswahl und Nutzung vollständig von allen Datenträgern des Kunden zu löschen. Bei Beschädigung oder Verlust des Bildmaterials bis zum Eingang bei photoresque ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Bildmaterial vom Kunden an Dritte weitergegeben wird oder wenn photoresque das Bildmaterial auf Wunsch des Kunden an einen Dritten sendet.
Nutzung der Bilddatenbank
Der Kunde kann die photoresque Online-Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen nach Fotos zu suchen und sich diese als Vorschaubilder anzeigen zu lassen.
Für den Zugang zu der Bilddatenbank erhält der Kunde nach seiner Registrierung von photoresque eine Anwenderkennung und ein Passwort (Zugangsdaten). Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zuhalten und gegen missbräuchliche Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen.
Der Kunde ist verpflichtet, photoresque unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat. photoresque ist berechtigt, die Zugangsdaten umgehend zu ändern.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangen, sofern er dies zu vertreten hat.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des photoresque Online-Servers. Es bleibt photoresque jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
Verfügungsbeschränkung, Verwertungs- und Urheberrechte
photoresque vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Das Urheberrecht von gelieferten bzw. elektronisch übermittelten Bildmaterial verbleibt stets bei photoresque. Es geht lediglich das Eigentum an den Abzügen und/oder der Bilddaten über; oder es werden diese für den Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
Das Bildmaterial ist grundsätzlich für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen, die Bilder zu reproduzieren (analog oder digital), gestattet ist ausschließlich die private Nutzung.
Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Genehmigungen für Veröffentlichungen obliegen dem Kunden. Das Bildmaterial wird von photoresque nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere im Falle einer beabsichtigten (ge-)werblichen Nutzung des
Bildmaterials. Hierbei ist der Kunde ist verpflichtet, photoresque bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen (Sprach-) Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist. Entsprechend den Angaben des Kunden erklärt photoresque das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und photoresque ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. Das Abzeichnen, Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, Nachfotografieren, Digitalisieren etc. des urheberrechtlich geschützten Werkes, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von photoresque nicht gestattet. Ausgenommen ist die ausschließlich private Nutzung.
Bei diesbezüglichen Verstößen ist photoresque berechtigt, das Dreifache des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.
Bildquellennachweis und Belegexemplare
photoresque verlangt bei (ge-)werblicher Nutzung des Bildmaterials ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien.
Unterbleibt der Bildquellennachweis, ist photoresque berechtigt, einen Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Honorar zu berechnen.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind photoresque mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken, bei Veröffentlichungen in anderen Medien sind entsprechende Mitschnitte bzw. Daten zu übermitteln.
Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungrecht
Entgelte und Nutzungshonorare nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich brutto inklusive Mehrwertsteuer, außer es ist explizit abweichend vereinbart.
Rechnungen von photoresque sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
Bei einem Auftragsvolumen von >100 Euro (incl. MwSt) behält sich photoresque einen Anspruch auf Abschlagszahlung von 50 % mind. jedoch 50,-- Euro vor.
Kommt ein vereinbarter Termin, für dessen Reservierung eine Abschlagszahlung berechnet wurde, aus Gründen nicht zu Stande, die die photoresque GmbH nicht zu vertreten hat, ist eine Rückerstattung der Anzahlung ausgeschlossen. Diese dient zur Deckung von Opportunitätskosten, die der photoresque GmbH durch die verbindliche Reservierung des Termins entstanden sind.
Entgelte, Nutzungshonorare, Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten
Sämtliche berechneten Entgelte und sonstigen Honorare verstehen sich inklusive der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung von Auswahlsendungen berechnet photoresque dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr gemäß Vereinbarung. Weitere Kosten für Telekommunikation, Porto, Kuriere etc. werden neben der Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt, eine Übernahme vorgenannter Kosten liegt im billigen Ermessen von photoresque.
Jede gewerbliche Nutzung sowie die Nutzung zu Werbezwecken des Bildmaterials von photoresque ist honorarpflichtig, insbesondere auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Lay-
outzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes werden.
Die Höhe des Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer beabsichtigten Veröffentlichung zudem nach deren Verbreitungsgrad des Mediums, Aufmachung etc..
Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
Das vereinbarte Honorar ist – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und Honorarvereinbarung. Wird ein mit dem Bildmaterial von photoresque bebildertes Objekt in einem weiteren Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Prospekt, Plakat etc.) und ist das ursprüngliche Bildmotiv auf dieser Abbildung erkennbar, so hat der Kunde photoresque über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die Freigabeerklärung für die neue Nutzung erteilen zu lassen. In diesem Fall ist ein erneutes Nutzungshonorar an photoresque zu entrichten. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken.
Für Exklusivrechte, Sperrfristen, für die Nutzung von unter besonderen Umständen und/oder mit erhöhten Kosten entstandenen Fotografien Berechnet photoresque entsprechende Zuschläge.
Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars fällig.
Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde photoresque seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat und ihm von photoresque die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde, ist photoresque berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen.
Haftung, Vertragsstrafe, Schadensersatz
Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt photoresque keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde photoresque von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, frei.
Im Falle einer unberechtigten Nutzung, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist photoresque berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.
Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat photoresque Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
Mit Zahlung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe erwirbt der Besteller weder Nutzungsrechte noch Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Kunden und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an photoresque durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.
Aufbewahrungsfrist für Negative, Dia Filme oder digitaler Dateien
photoresque behält sich vor, die erstellten Aufnahmen ab Aufnahmedatum 2 Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist, wird keine Garantie mehr übernommen.
Gerichtsstand, Sonstiges
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen photoresque und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig Augsburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Abweichend kann photoresque Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten, seine Nutzungs- und Abrechnungsdaten von photoresque erhoben, gespeichert und genutzt werden, um die Inanspruchnahme der Leistungen von photoresque zu ermöglichen und um diese abzurechnen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.